Idealverein
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Ein Idealverein ist nach deutschem Recht ein Verein, der nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet ist und stattdessen vorwiegend ideelle Zwecke verfolgt. Der Idealverein ist die typische und häufigste Form eines Vereins. Dies sagt jedoch nichts über die Gemeinnützigkeit eines Vereins aus. (→ siehe auch Verein).
→ siehe hierzu auch den Artikel Idealverein für weiterführende Informationen.