Gemeinwohl
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Mit dem Begriff Gemeinwohl wird das Wohl, also das gemeine Beste, der gemeine Nutzen, die gemeine Wohlfahrt oder das gemeine Gut eines Gemeinwesens bezeichnet. Die steuerrechtliche Bezeichnung lautet Gemeinnützigkeit. (→ siehe auch Gemeinnützigkeit und Wohlfahrt)
→ siehe hierzu auch den Artikel Gemeinwohl für weiterführende Informationen.